Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Stand: 24.05.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen Feinwerktechnik Schmidl
1. GELTUNGSBEREICH
DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND BESTANDTEIL ALLER ANGEBOTE UND VERTRÄGE
ÜBER LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN VON FEINWERKTECHNIK SCHMIDL AN
UNTERNEHMER NACH § 14 BGB, AUCH IN LAUFENDER UND KÜNFTIGER
GESCHÄFTSVERBINDUNG.
SIE GELTEN AUCH FÜR DIENST- UND KONSTRUKTIONSLEISTUNGEN, DIE NICHT
GEGENSTAND EINES SELBSTÄNDIGEN VERTRAGES SIND. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES
BESTELLERS GELTEN NICHT, ES SEI DENN, DASS SIE VOM LIEFERNDEN UNTERNEHMER
AUSDRÜCKLICH ANERKANNT WERDEN.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUß
2.1 DIE ANGEBOTE DES UNTERNEHMERS SIND FREIBLEIBEND UND UNVERBINDLICH.
AUFTRÄGE SOLLEN SCHRIFTLICH BESTÄTIGT WERDEN. ÄNDERUNGEN, ERGÄNZUNGEN
ODER NACHTRÄGE SOLLEN IN TEXTFORM ERFOLGEN.
2.2 ZEICHNUNGEN, ABBILDUNGEN, MAßE, GEWICHTE ODER SONSTIGE LEISTUNGSDATEN
SOLLTEN IN SCHRIFTLICHER ODER IN ELEKTRONISCHER FORM FESTGEHALTEN WERDEN.
3. PREISE
3.1 SOWEIT NICHT ANDERS ANGEGEBEN, HÄLT SICH DER UNTERNEHMER AN DIE IN SEINEN
ANGEBOTEN ENTHALTENEN PREISE 30 TAGE AB DEREN DATUM GEBUNDEN. MAßGEBEND
SIND DIE IN DER AUFTRAGS- BESTÄTIGUNG DES UNTERNEHMERS GENANNTEN PREISE
ZUZÜGLICH DER JEWEILIGEN GESETZLICHEN UMSATZSTEUER. ZUSÄTZLICHE
LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN WERDEN GESONDERT BERECHNET.
3.2 DIE PREISE VERSTEHEN SICH OHNE DIE KOSTEN FÜR VERPACKUNG UND FRACHT.
4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
4.1 VERBINDLICHE LIEFERTERMINE ODER –FRISTEN SOLLEN SCHRIFTLICH VEREINBART
WERDEN. LIEFERFRISTEN BEGINNEN NACH EINGANG ALLER FÜR DIE AUSFÜHRUNG DES
AUFTRAGES ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN, DER ANZAHLUNG UND DER RECHTZEITIGEN
MATERIAL- UND PLANUNGSBEISTELLUNGEN, SOWEIT NICHT ANDERS VEREINBART.
4.2 WIRD DIE VOM UNTERNEHMER GESCHULDETE LEISTUNG DURCH HÖHERE GEWALT,
RECHTMÄßIGEN STREIK, UNVERSCHULDETES UNVERMÖGEN AUF SEITEN DES
UNTERNEHMERS ODER SEINER LIEFERANTEN VERZÖGERT, BERECHTIGT DIES DEN
UNTERNEHMER, DIE LIEFERUNG BZW. LEISTUNG UM DIE DAUER DER BEHINDERUNG,
LÄNGSTENS JEDOCH BIS ZU SECHS WOCHEN, HINAUSZUSCHIEBEN, SOWEIT NICHT EIN
ANZUERKENNENDES INTERESSE DES BESTELLERS ENTGEGENSTEHT. AUF DIESE
LEISTUNGS- UND LIEFERZEITVERLÄNGERUNG KANN SICH DER UNTERNEHMER NUR
BERUFEN, WENN ER DEN BESTELLER ÜBER DIE VORGENANNTEN UMSTÄNDE DER
LIEFERZEIT- VERZÖGERUNG UNVERZÜGLICH BENACHRICHTIGT. DAUERT DIE
BEHINDERUNG LÄNGER ALS SECHS WOCHEN, IST DER BESTELLER NACH ANGEMESSENER
NACHFRISTSETZUNG BERECHTIGT, HINSICHTLICH DES NOCH NICHT ERFÜLLTEN TEILS
VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN.
4.3 DER UNTERNEHMER IST ZU TEILLIEFERUNGEN UND TEILLEISTUNGEN BERECHTIGT,
SOWEIT DIES FÜR DEN BESTELLER ZUMUTBAR IST.
5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1 MAßGEBEND FÜR QUALITÄT UND AUSFÜHRUNG SIND DIE BESCHREIBUNGEN DER
VEREINBARTEN BESCHAFFENHEIT. DER HINWEIS AUF TECHNISCHE NORMEN DIENT DER
LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND IST NICHT ALS BESCHAFFENHEITSGARANTIE
AUSZULEGEN.
5.2 SACHMANGELANSPRÜCHE SOWIE ANSPRÜCHE AUF ERSATZ VON SCHÄDEN, DIE NICHT
AN DEM LIEFER- GEGENSTAND ODER DEM WERK SELBST ENTSTANDEN SIND
(MANGELFOLGESCHÄDEN) VERJÄHREN IN 12 MONATEN. DIES GILT NICHT, SOWEIT
GESETZLICH LÄNGERE FRISTEN ZWINGEND VORGESCHRIEBEN SIND. DIE VERJÄHRUNG
BEGINNT MIT DER ABNAHME DES WERKES.
5.3 OFFENSICHTLICHE MÄNGEL MÜSSEN ZWEI WOCHEN NACH LIEFERUNG DER WARE
ODER BEI ABNAHME DER LEISTUNG SCHRIFTLICH GERÜGT WERDEN. NACH ABLAUF
DIESER FRIST KÖNNEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE WEGEN OFFENSICHTLICHER
MÄNGEL NICHT MEHR GELTEND GEMACHT WERDEN.
5.4 IST DER AUFTRAG FÜR BEIDE VERTRAGSTEILE EIN KAUFMÄNNISCHES GESCHÄFT
GELTEN DIE REGELUNGEN DES
§ 377 HGB ENTSPRECHEND.
5.5 BEI BERECHTIGTEN MÄNGELRÜGEN HAT DER UNTERNEHMER DIE WAHL, ENTWEDER
DIE MANGELHAFTEN LIEFERGEGENSTÄNDE NACH ZU ERFÜLLEN ODER DEM BESTELLER
GEGEN RÜCKNAHME DES BEANSTANDETEN GEGENSTANDES ERSATZ ZU LIEFERN.
SOLANGE DER UNTERNEHMER SEINEN VERPFLICHTUNGEN AUF BESEITIGUNG DER
MÄNGEL NACHKOMMT, HAT DER BESTELLER NICHT DAS RECHT, HERABSETZUNG DER
VERGÜTUNG ODER DEN RÜCKTRITT VOM VERTRAGES ZU VERLANGEN, SOFERN NICHT EIN
FEHLSCHLAGEN DER NACHERFÜLLUNG VORLIEGT.
5.6 UNWESENTLICHE UND ZUMUTBARE ABWEICHUNGEN IN DEN ABMESSUNGEN UND
AUSFÜHRUNGEN, INSBESONDERE BEI NACHBESTELLUNGEN, BLEIBEN VORBEHALTEN,
SOWEIT DIESE IN DER NATUR DER VERWENDETEN MATERIALIEN LIEGEN UND ÜBLICH SIND.
5.7 ABWEICHUNGEN IN DEN ABMESSUNGEN UND IN DEN AUSFÜHRUNGEN SIND VOR DER
WEITERVERARBEITUNG ODER WEITERVERWENDUNG DURCH DEN BESTELLER ZU
ÜBERPRÜFEN. EINE HAFTUNG DES UNTERNEHMERS FÜR FOLGESCHÄDEN AUS
VERLETZUNG DIESER OBLIEGENHEITSPFLICHT DES BESTELLERS WIRD
AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT NICHT DEM UNTERNEHMER VORSATZ, GROBE
FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT ZUR
LAST FÄLLT.
5.8 EIGENMÄCHTIGES NACHARBEITEN UND UNSACHGEMÄßE BEHANDLUNG HABEN DEN
VERLUST ALLER MÄNGELANSPRÜCHE ZUR FOLGE. VERSCHLEIß ODER ABNUTZUNG IN
ÜBLICHEM UMFANG RECHTFERTIGEN KEINE MÄNGELANSPRÜCHE. DIES GILT NICHT, WENN
DEM UNTERNEHMER VORSATZ, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE VERLETZUNG VON
LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT ZUR LAST FÄLLT.
5.9 BEI VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN IST DIE HAFTUNG DES
UNTERNEHMERS AUF DEN VERTRAGSTYPISCHEN, VORHERSEHBAREN SCHADEN
BEGRENZT, SOWEIT KEIN VORSÄTZLICHES HANDELN VORLIEGT.
6. VERGÜTUNG
IST DIE VERTRAGLICHE LEISTUNG VOM UNTERNEHMER GELEISTET UND ABGENOMMEN, SO
IST DIE VERGÜTUNG NACH EINFACHER RECHNUNGSLEGUNG OHNE SKONTOABZUG ZU
ENTRICHTEN, SOFERN NICHTS ANDERES VEREINBART IST.
7. PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZ
KÜNDIGT DER BESTELLER VOR AUSFÜHRUNG DEN AUFTRAG, SO IST DER UNTERNEHMER
BERECHTIGT, 5% DER GESAMTAUFTRAGSSUMME ALS SCHADENSERSATZ ZU VERLANGEN.
DEM BESTELLER BLEIBT AUSDRÜCKLICH DAS RECHT VORBEHALTEN, EINEN GERINGEREN
SCHADEN NACHZUWEISEN.
8. ZAHLUNG
WECHSELZAHLUNGEN SIND NUR BEI BESONDERER VEREINBARUNG ZULÄSSIG. WECHSEL
UND SCHECKS WERDEN NUR ZAHLUNGSHALBER, NICHT ABER AN ZAHLUNG STATT,
ANGENOMMEN. WECHSELSPESEN UND WECHSELSTEUER GEHEN ZU LASTEN DES
BESTELLERS.
9. AUFRECHNUNG
DIE AUFRECHNUNG MIT ANDEREN ALS UNBESTRITTENEN ODER RECHTSKRÄFTIG
FESTGESTELLTEN FORDERUNGEN IST AUSGESCHLOSSEN.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 GELIEFERTE GEGENSTÄNDE BLEIBEN BIS ZUR VOLLEN BEZAHLUNG DER VERGÜTUNG
EIGENTUM DES UNTERNEHMERS.
10.2 DER BESTELLER IST VERPFLICHTET, PFÄNDUNGEN DER
EIGENTUMSVORBEHALTSGEGENSTÄNDE DEM UNTERNEHMER UNVERZÜGLICH
SCHRIFTLICH ANZUZEIGEN UND DIE PFANDGLÄUBIGER VON DEM EIGENTUMSVORBEHALT
ZU UNTERRICHTEN.
10.3 ERFOLGT DIE LIEFERUNG FÜR EINEN VOM BESTELLER UNTERHALTENEN
GESCHÄFTSBETRIEB, SO DÜRFEN DIE GEGENSTÄNDE IM RAHMEN EINER
ORDNUNGSGEMÄßEN GESCHÄFTSFÜHRUNG WEITER VERÄUßERT WERDEN. IN DIESEM
FALLE WERDEN DIE FORDERUNGEN DES BESTELLERS GEGEN DEN ABNEHMER AUS DER
VERÄUßERUNG BEREITS JETZT IN DER HÖHE DES RECHNUNGSWERTES DES GELIEFERTEN
VORBEHALTSGEGENSTANDES DEM AUFTRAGNEHMER ABGETRETEN. BEI
WEITERVERÄUßERUNG DER GEGENSTÄNDE AUF KREDIT HAT SICH DER BESTELLER
GEGENÜBER SEINEM ABNEHMER DAS EIGENTUM VORZUBEHALTEN. DIE RECHTE UND
ANSPRÜCHE AUS DIESEM EIGENTUMSVORBEHALT GEGENÜBER SEINEM ABNEHMER TRITT
DER BESTELLER HIERMIT AN DEN UNTERNEHMER AB.
10.4 BEI VERARBEITUNG, VERBINDUNG UND VERMISCHEN DER
VORBEHALTSGEGENSTÄNDE MIT ANDEREN GEGENSTÄNDEN DURCH DEN BESTELLER,
STEHT DEM UNTERNEHMER DAS MITEIGENTUM AN DER NEUEN SACHE ZU IM VERHÄLTNIS
DES RECHNUNGSWERTES DER VORBEHALTSGEGENSTÄNDE ZUM WERT DER ÜBRIGEN
GEGENSTÄNDE.
10.5 WENN DER WERT DER BESTEHENDEN SICHERHEITEN DIE ZU
SICHERNDEN FORDERUNGEN UM MEHR ALS 20% ÜBERSTEIGT, IST DER UNTERNEHMER
AUF VERLANGEN DES BESTELLERS INSOWEIT AUF FREIGABE VERPFLICHTET.
11. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
AN KOSTENANSCHLÄGEN, ENTWÜRFEN, ZEICHNUNGEN UND BERECHNUNGEN BEHÄLT
SICH DER UNTERNEHMER SEIN EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT VOR. SIE DÜRFEN OHNE
SEINE ZUSTIMMUNG WEDER GENUTZT, VERVIELFÄLTIGT NOCH DRITTEN PERSONEN
ZUGÄNGIG GEMACHT WERDEN. SIE SIND IM FALLE DER NICHTERTEILUNG DES AUFTRAGES
UNVERZÜGLICH ZURÜCKZUGEBEN.
12. Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
(Derzeit in Bearbeitung)
13. GEHEIMHALTUNG
FALLS NICHT AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ETWAS ANDERES VEREINBART ODER ÜBLICH
IST, GELTEN DIE DEM UNTERNEHMER IM ZUSAMMENHANG MIT BESTELLUNG
UNTERBREITETEN INFORMATIONEN ALS NICHT VERTRAULICH.
14 GERICHTSSTAND
SIND BEIDE VERTRAGSPARTEIEN KAUFLEUTE, SO IST AUSSCHLIEßLICHER
GERICHTSSTAND DER GESCHÄFTSSITZ DER FIRMA FEINWERKTECHNIK SCHMIDL
ES GILT DEUTSCHES RECHT UNTER AUSSCHLUSS DES UN-KAUFRECHTS.